Kreditgeber letzter Instanz

Als Kreditgeber letzter Instanz[1] (englisch lender of last resort) wird im Finanzwesen eine Institution bezeichnet, die als Kreditgeber oder Garant bei in eine Unternehmenskrise geratenen Schuldnern freiwillig oder auf gesetzlicher Grundlage fungiert, wenn hierzu niemand anders mehr bereit ist.

  1. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat. Erweiterungsstrategie und wichtigste Herausforderungen 2009–2010 KOM/2009/0533, abgerufen am 24. August 2018 hier S. 59.

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